Sie sind hier: Leistungen > Waldpflegevertrag

Waldpflegevertrag

Für die Waldbesitzer die ihren Waldbesitz nicht mehr persönlich bewirtschaften können, bietet die FBG Waldpflegeverträge an. Dabei beraten und empfehlen wir Ihnen u.a.
  • Erstellen einer Jahresplanung
  • Ausschöpfen von staatl. Förderprogrammen
  • Kontrollbegänge bei Insektenkalamitäten und Katastrophenereignisse (Windwurf) mit Einleiten aller notwendigen Maßnahmen
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Organisation der Holzernte, von Pflegemaßnahmen, Pflanzung oder Zaunbau

Unser Ziel ist es, möglichst viele Wünsche und Anliegen von Ihnen, als Waldbesitzer, umzusetzen.