Waldpflegevertrag
Waldbesitzer die ihren Wald nicht, bzw. nicht mehr persönlich bewirtschaften können, bietet die FBG Waldpflegeverträge an.
- Erstellen einer Jahresplanung
- Ausschöpfen von staatl. Förderprogrammen
- Kontrollbegänge bei Insektenkalamitäten und Katastrophenereignisse (Windwurf) mit Einleiten aller notwendigen Maßnahmen
- Verkehrssicherungspflicht
- Organisation der Holzernte, von Pflegemaßnahmen, Pflanzung oder Zaunbau
Interesse? Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin.